Deutsches Gericht stoppt den Datenerfassungswahn von Facebook.

Die Kartellrechtsklage in Deutschland ist ein direkter Angriff auf das Geschäftsmodell von Facebook.

2020-06-24
Facebook verlor gerade einen Einspruch in einem Fall, in dem es hieß, der Social-Media-Riese habe gegen Kartellgesetze verstoßen. Der Bundesgerichtshof in Deutschland bestätigte eine Untersagungsverfügung des Bundeskartellamtes, die zu strengen Regelungen führt und letztlich die unbegrenzte Datensammlung von Facebook stoppt.

Facebook muss die Datensammlung stoppen

Die Entscheidung des obersten deutschen Gerichts wird die europäischen Regierungen darin bestärken, gegen große Technologieunternehmen vorzugehen, die riesige Mengen von Nutzerdaten für ihre eigenen Profite sammeln. Angesichts der Dominanz solcher Unternehmen verstößt dies nicht nur gegen das Kartellrecht, sondern steht auch im Widerspruch zu den Privatsphärerechten der Bürger.

Bei der Nutzung von Facebook muss jeder der Nutzung seiner Daten zustimmen. Facebook sammelt Daten jedoch nicht nur in Facebook, sondern auch in WhatsApp, Instagram und auf Websites und Anwendungen von Drittanbietern, die über integrierte Like-Buttons verfügen.

Und obwohl WhatsApp-Nachrichten verschlüsselt werden, dürfen wir nicht vergessen, dass Facebook dadurch nicht daran gehindert wird, alle Arten von Metadaten zu sammeln, wenn man diesen Messaging-Dienst nutzt.

Die Nutzer müssen die Wahl haben

Das Bundeskartellamt hat dieser Praxis im Februar 2019 einen Riegel vorgeschoben: "Facebook darf seine Nutzer künftig nicht mehr zwingen, einer de facto unbegrenzten Erfassung und Zuordnung von Nicht-Facebook-Daten zu ihrem Nutzerkonto zuzustimmen", argumentierte das Kartellamt. Stattdessen müssten die Nutzer aktiv zustimmen, dass Facebook ihre Daten mit Informationen auf anderen Websites zusammenführt. Das Unternehmen müsse den Nutzern die Wahl lassen.

Dies war ein direkter Angriff auf das Geschäftsmodell von Facebook, das auf unbegrenzter Datensammlung beruht. Daher legte Facebook gegen das Verbot Berufung ein.

Der Bundesgerichtshof (BGH) lehnte nun eine Revision von Facebook ab und folgte damit den Argumenten des Bundeskartellamtes. Facebook muss den Nutzern die Möglichkeit geben, sich gegen eine unbegrenzte Datenerhebung über Dienste und Websites hinweg zu entscheiden.

Wichtiger Sieg

Diese Entscheidung ist ein großer Sieg für alle, die strengere Vorschriften für große Technologieunternehmen fordern.

Durch die Kombination von Daten, die Facebook über Nutzer auf seinen verschiedenen Plattformen und über Anwendungen von Drittanbietern gesammelt hat, nutzt es seine dominante Stellung aus, um seine Dominanz aufrechtzuerhalten und Gewinne zu erzielen. Das Gericht entschied, dass Facebook damit gegen das Kartellrecht verstößt. Die unbegrenzte Datensammlung muss aufhören.

"Es bestehen weder ernsthafte Zweifel an der marktbeherrschenden Stellung von Facebook auf dem deutschen Markt für soziale Netzwerke noch daran, dass Facebook mit seinen vom Bundeskartellamt verbotenen Nutzungsbedingungen diese marktbeherrschende Stellung missbraucht", begründete der Vorsitzende Peter Meier-Beck das Urteil.

Das Kartellverfahren gegen Facebook

Das Bundeskartellamt hatte Facebook bereits im Februar 2019 untersagt, Nutzerdaten aus verschiedenen Quellen ohne ausdrückliche Zustimmung in einem Profil zusammenzuführen. Dies gilt für Daten, die von unternehmenseigenen Diensten wie WhatsApp oder Instagram erhoben werden, aber auch für Informationen von Webseiten Dritter. Das Kartellamt forderte, dass in jedem Fall eine freiwillige Zustimmung der Nutzer erforderlich ist. Bisher erfolgte diese Zusammenführung von Daten ausschließlich auf der Grundlage der Facebook Nutzungsbedingungen, denen Facebook-Nutzer zustimmen müssen, wenn sie den Dienst nutzen wollen.

Gegen die Untersagung des Kartellamtes hat Facebook Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt, das aber noch nicht darüber entschieden hat. Das Düsseldorfer Gericht ordnete jedoch an, dass die Untersagung des Bundeskartellamtes vorerst nicht durchgesetzt werden darf. Das Bundeskartellamt hat daraufhin die Sache vor den Bundesgerichtshof gebracht.

Facebook will weiterhin Daten sammeln

Der Bundesgerichtshof hat nun die Entscheidung von Düsseldorf aufgehoben: "Facebook muss seinen Nutzern die Möglichkeit geben, weniger von sich preiszugeben", sagte Richter Peter Meier-Beck. Ein Unternehmen mit einer so marktbeherrschenden Stellung wie Facebook habe auch eine "besondere Verantwortung" für den Wettbewerb.

Facebook plant, seine Datensammlung fortzusetzen. Bis zu einer endgültigen Entscheidung muss es sich jedoch an die Entscheidung des Gerichts halten. "Wir werden weiterhin unsere Position verteidigen, dass es keinen kartellrechtlichen Missbrauch gibt", sagte ein Facebook-Sprecher.

Die Hartnäckigkeit von Facebook in dieser Angelegenheit zeigt, dass Facebook niemals das Recht der Menschen auf Privatsphäre respektieren wird, selbst wenn sie versuchen, sich selbst als die neuen Verteidiger der Privatsphäre zu etablieren.

Bundeskartellamt begrüßt Entscheidung

Das Bundeskartellamt zeigte sich dagegen erfreut über die Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Wenn Daten unrechtmäßig erhoben und verwendet wurden, muss es möglich sein, kartellrechtlich einzugreifen, "um den Missbrauch von Marktmacht zu verhindern", erklärte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes.

Die deutschen Facebook-Nutzer können nun hoffen, dass ihre Daten nicht Dienste-übergreifend für die Profilerstellung und das Posten gezielter Werbung gesammelt werden.

Diese Regelung gilt jedoch nur für den deutschen Markt, so dass alle außerhalb Deutschlands nach wie vor keine Möglichkeit haben, die unbegrenzte Datensammlung von Facebook zu stoppen. So sehr wir von den Praktiken von Facebook angewidert sind, dürfen wir nicht vergessen, dass Facebook so funktioniert, wie es funktionieren soll.

Der beste Weg - ob in Deutschland oder anderswo - die Datensammlung zu stoppen, besteht darin, die Nutzung von Diensten einzustellen, die Ihre privaten Daten missbrauchen. Sehen Sie sich diese Alternativen an, um Facebook und Google zu verlassen.